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Aktuelles Urteil des Amtsgerichts Öhringen vom 22.07.2022, Az.: 2 C 348/21 u.a. zum Thema Aktivlegitimation und Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen. 

Ein sensationelle Urteil konnte durch die PHP Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Öhringen erzielt werden.Unter anderem wurde die Wirksamkeit der Abtretungserklärung festgestellt und zugleich mitgeteilt, dass das Bestreiten der Aktivlegitimation nach §242 BGB treuwidrig ist, wenn die fehlende Aktivlegitimation erstmals im Prozess eingewandt wird und vorprozessual bereits Zahlungen der Beklagten erfolgt sind. Des Weiteren wurde erklärt, dass ein Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen bei einer Fahrleistung unter 1000 Kilometer kaum messbar ist und somit auch nicht angesetzt werden darf. Ebenfalls wurde der Schwacke-Mietpreisspiegel als korrekter Berechnungstarif angesehen.Dieses Urteil ist höchst erfreulich und zeigt, dass sich der Einsatz unserer PHP-Juristen lohnt.  
Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht
 

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